HaKoH

Havarie-Kommissariat Hiepe

Dienstleistungen für Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen

Vorbeugung

Die beste Vorbeugung gegen eine Vermehrung von Keimen innerhalb einer Trinkwasserinstallation ist die regelmäßige Wartung und der regelmäßige Gebrauch aller Teile einer Wasserinstallation.

Für eine korrekte Wartung sind die Anforderungen einzuhalten, die in der DIN EN 806-T5 und der VDI-Richtlinie 6023 enthalten sind. Nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ müssen zur Vermeidung eines Legionellenwachstums im Warmwasserkreislauf Temperaturen von mindestens 55° C in den Zirkulationsleitungen und den endständige Zapfstellen erreicht werden. Am Auslauf der Trinkwassererwärmungsanlage (Vorlauf) muss eine Mindesttemperatur von 60° C sichergestellt sein. Hierbei ist zu beachten, dass die vorhandenen Anzeigen häufig nicht korrekt funktionieren. Zur genauen Kontrolle empfiehlt sich daher, aus dem Probenahmeventil am Vorlauf zunächst einige Liter Wasser ablaufen zu lassen und anschließend die Wassertemperatur mit einem geeigneten Gerät in einem Behälter zu überprüfen. Eine systematische Überschreitung der Warmwassertemperatur über 60° C ist nicht zulässig.

Aus hygienischen Gründen sollte in der Kaltwasserinstallation das Wasser eine Temperatur von 25°C nicht überschreiten.

Durch eine Legionellenschaltung d.h. durch periodisches Hochschalten der Kesseltemperatur auf Temperaturen von 70 °C einmal pro Woche lässt sich in der Regel eine Verkeimung von Warmwasserinstallation mit Legionellen vermeiden. Es gibt jedoch in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise, dass sich Legionellen an diese Vorgehensweise adaptieren können, indem sie sich in eine lebensfähige, aber nicht kultivierbare Ruheform des Bakteriums wandeln (viable but nonculturable, VBNC). Infektionsstudien konnten deutlich machen, dass die Virulenz dieser Keime dabei erhalten bleibt. Liegen Hinweise vor, dass sich in einer Trinkwasserinstallation eine entsprechende Keimbesiedelung eingestellt hat, muss durch eine chemische Desinfektion aller Anlagenteile Abhilfe geschaffen werden.

Zur Verhütung der Verbrühungsgefahr sollten Legionellenschaltungen in den Abend- bzw. Nachtstunden erfolgen. Ferner ist es wichtig, dass den Bewohnern mitgeteilt wird, wann und wie sie Ihre Zapfstellen thermisch desinfizieren können. Hierzu sollten nach Möglichkeit die Perlatoren entfernt und Duschköpfe abgenommen werden. Der Duschschlauch lässt sich z.B. in einen Zehn-Liter-Eimer einlegen, in den man auch den abmontierten Duschkopf eingeben kann. Zur Desinfektion der Perlatoren können starke Säure, wie sie z.B. zum Entkalken Verwendung finden, genutzt werden. Anschließend werden die Zapfstellen für drei bis vier Minuten auf heißester Stufe gespült. Zur Vermeidung von Heißwasserspritzern kann ein vorgehaltenes Handtuch ausgebreitet werden. Durch diese Vorgehensweise wird ein Synergie-Effekt aus mechanischem Ausschwemmen und Anwendung von Hitze erzielt.

Der Erfolg der thermischen Desinfektion ist von der Kapazität der Warmwasserbereitung abhängig. Deshalb empfiehlt es sich, in Wohnanlagen mit relativ kleiner Warmwasserbereitungsanlage die Desinfektionsmaßnahmen abschnittweise durchzuführen.

Vorbereitung

Die Vorbereitung der Trinkwasseruntersuchung sollten folgende Schritte beinhalten:

  • Überprüfung der Zapfstellen an Warmwasserboiler
  • Bestimmung der Anzahl der Steigstränge

Überprüfung der Zapfstellen an Warmwasserboiler

Am Vor- und Rücklauf des Warmwasserboilers müssen geeignete Zapfstellen vorhanden. Geeignet ist eine Zapfstelle, wenn sie leicht zugänglich und funktionstüchtig ist. Ferner sollten die Zapfstellen thermisch desinfizierbar d.h. abflammbar sein. Der verwendete Auslasshahn sollte das Ablassen von Wasser in einem bleistiftstarken Strahl ermöglichen. Als ungeeignet anzusehen sind:

  • Zapfstellen kurz unter der Raumdecke mit Auslass nach oben
  • Zapfstellen in Bodennähe
  • Zapfstellen, die durch Verbauungen nur schlecht erreichbar sind,

da hier der ausreichende Raum fehlt, der ein hygienisches Hantieren mit Geräten und Probenahmebehältnissen erlaubt.

Bestimmung der Anzahl der Steigstränge

Die Probenahme in der Peripherie der Trinkwasseranlage erfolgt in Bezug auf die vorhandenen Steigstränge. Deshalb müssen dem Probenehmer geeignete Unterlagen (Strangschemata) zur Verfügung gestellt werden. Sind solche Pläne nicht vorhanden, entscheidet der Probenehmer vor Ort über die Anzahl und Lokalisation der geeigneten Entnahmestellen.

Dr. Thomas Hiepe
Tierarzt

Durch die Bayerische Landestierärztekammer
anerkannter Sachverständiger für
Qualitäts- und Umweltmanagement
im Lebensmittelbereich

Von der Industrie und Handelskammer
öffentlich bestellter und vereidigter Probenehmer
Bestellungsgebiet: Futtermittel, Lebensmittel,
Kosmetika und Trinkwasser

Georg-Queri-Str. 5
82131 Stockdorf bei München

Telefon: 089 - 85 66 24 32
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