Um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen Bestand haben, sind zwei Nachuntersuchungen der Warmwasseranlage gefordert. Diese sind durch den Inhaber der Trinkwasserinstallation in einem zeitlichen Abstand von drei Monaten durchzuführen. Die erste Nachuntersuchung ist frühestens eine Woche nach Abschluss der Desinfektions- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Nachuntersuchungen sollen dabei mindestens folgende Bereiche einschließen:
Nach Ablauf eines Jahres ist eine erneute Nachuntersuchung der Trinkwasseranlage vorzunehmen. Werden bei den Legionellenuntersuchungen in jährlichem Abstand weniger als 100 KBE/100 ml ermittelt, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre verlängert werden.
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