HaKoH

Havarie-Kommissariat Hiepe

Dienstleistungen für Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen

Folgen eines Kontaminationsnachweises

Die Überschreitung des Grenzwertes für Legionellen von 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasserinstallation stellt eine potentiell ernstzunehmende Gefährdung der Gesundheit für die betroffenen Menschen dar. Deshalb sind Schritte zur Infektionsprävention, Klärung der Belastungssituation sowie zur Reduktion der Keimbelastung erforderlich.

Infektionsprävention

Als wichtigster Schritt der Infektionsprävention ist die Information der betroffenen Personen anzusehen. Alle betroffenen Personen sind über den Legionellennachweis und die entsprechenden Verhaltensregeln schriftlich (z.B. durch Aushang) zu informieren. Ferner ist das zuständige Gesundheitsamt umgehend über die Belastungssituation in Kenntnis zu setzen.

Die Information der Verbraucher kann auch per Rundschreiben erfolgen. Gibt es Bewohner mit eingeschränkten Deutschkenntnissen in der Anlage, sind die Informationen mehrsprachig auszufertigen.

Zur Vermeidung von Infektionen ist jegliche Tätigkeit, bei der Warmwasser zerstäubt wird und eine Aerosolbildung eintritt, zu vermeiden. Vor dem Duschen/Baden sollte das Wasser für mehrere Minuten ablaufen, um zu verhindern, dass Keime, die sich in dem stagnierenden Warmwasser vermehrt haben können, eingeatmet werden. Beim Ablaufenlassen des Warmwassers muss auf eine ausreichende Ablüftung des entstehenden Duschnebels geachtet werden. Medizinische Geräte und Anlagen zur Luftbefeuchtung sind ausschließlich mit abgepacktem Wasser zu betreiben.

Personen, die immungeschwächt sind, Lungenvorerkrankungen und/oder aufgrund von neurologischen Veränderungen Schluckstörungen haben, sollten umgehend ihren Arzt aufsuchen und ihn über den Legionellennachweis in ihrem Haus informieren.

Wurden bei der Untersuchung mehr als 10.000 KBE/100 ml (extrem hohe Kontamination) im Warmwasser ermittelt, ist eine Nutzungseinschränkung des Warmwassers erforderlich. Dies bedeutet, dass in der gesamten Trinkwasseranlage das Duschen mit Warmwasser zu unterlassen ist. Tätigkeiten, die zur Vernebelung von Warmwasser führen, müssen unterbleiben. Die Nutzungseinschränkung gilt, bis durch eine Anlagenprüfung die Unbedenklichkeit für die Benutzung der Warmwasserinstallation nachgewiesen ist. Von der Nutzungseinschränkung kann nur abgesehen werden, wenn die aerosolbildenden Warmwasserzapfstellen mit endständigen Sterilfiltern versehen werden. Diese Ausnahme gilt nur für die Zapfstellen, an denen die Strerilfilter angebracht sind.

Klärung der Belastungssituation

Gemäß § 16 Abs. 7 der Trinkwasserverordnung muss für eine Trinkwasseranlage, die eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen aufweist, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Dies muss der Betreiber eigenverantwortlich ohne gesonderte Aufforderung durch das Gesundheitsamt anfertigen lassen. Mit der Gefährdungsanalyse soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Trinkwasseranlage alle Stellen und Umstände, die ein Keimwachstum begünstigen, erkannt werden.

Eine weitergehende Untersuchung der Trinkwasserinstallation dient dazu, das Ausmaß einer Kontamination in einer Trinkwasseranlage festzustellen. Deshalb geht diese Art der Untersuchung über das Maß der Erstuntersuchung (orientierenden Trinkwasseruntersuchung) hinaus.

Reduktion der Keimbelastung

Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie Perlatoren regelmäßig z. B. mit verdünnter Essigessenz entkalkt oder ggf. ausgetauscht werden.

Zur Legionellenbekämpfung in Trinkwasseranlagen wird in der Regel eine sog. thermische Desinfektion durchgeführt. Dabei wird die Wassertemperatur so eingestellt, dass an allen Zapfstellen für mindestens 3 Minuten eine Temperatur von ≥ 70 °C erreicht wird. Dies ist zu prüfen und zu dokumentieren. Eine Keimreduktion kann auch gegebenenfalls mit anderen Wassertemperaturen und Einwirkzeiten erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einwirkzeiten bei niedrigeren Temperaturen entsprechend zu verlängern sind.

Während der Durchführung der thermischen Behandlung der Trinkwasserinstallation sind die Verbraucher auf die notwendigen Schutzmaßnahmen z.B. Berührungsschutz und Verbrühungsschutz, hinzuweisen. Es empfiehlt sich, die Durchführung dieser Maßnahmen in die Abendstunden zu verlegen, damit eine Verbrühungsgefahr für Kinder weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

Die Legionellenbekämpfung kann auch mit einer chemischen Desinfektion der Trinkwasseranlage erfolgen. Für die chemische Desinfektion werden bevorzugt Mittel wie z.B. Natriumhypochlorit, Chlordioxid und Wasserstoffperoxid verwendet. Die Wirksamkeit der verwendeten Konzentrationen des Desinfektionsmittels sind an den Zapfstellen nachzuweisen. Die erforderlichen Einwirkzeiten können dabei bis zu 24 Stunden dauern. Nach Abschluss der Desinfektion sind die Leitungen bis zur völligen Entfernung des Desinfektionsmittels mit Trinkwasser zu spülen.

Da die Desinfektionsmittel stark oxidierende Wirkung besitzen, kann es bei ihrer Anwendung zu einer Schädigung der Rohrleitungen und ihrer Verbindungen kommen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Durchführung entsprechende Informationen über die beim Bau verwandten Materialien einzuholen.

Dr. Thomas Hiepe
Tierarzt

Durch die Bayerische Landestierärztekammer
anerkannter Sachverständiger für
Qualitäts- und Umweltmanagement
im Lebensmittelbereich

Von der Industrie und Handelskammer
öffentlich bestellter und vereidigter Probenehmer
Bestellungsgebiet: Futtermittel, Lebensmittel,
Kosmetika und Trinkwasser

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