Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung unterliegen Hausinstallationen und andere Einrichtungen der Untersuchungspflicht für das bereitgestellte Wasser. Zur Untersuchung verpflichtet sind dabei nicht nur Hausverwaltungen mit ihren Mehrfamilienhäusern, sondern auch Berufsgruppen, die innerhalb Ihrer Tätigkeit Wasser verwenden und/oder an Ihre Kunden verabreichen wie z.B. Heilpraktiker, Ärzte, Zahnärzte und Hotelbetreiber.
Die Untersuchungspflicht ist nicht nur mit Kosten für die Trinkwasseranalyse sondern auch mit einem erheblichen Aufwand für die Planung und Durchführung der Untersuchungen verbunden. Ein unsachgemäßes Herangehen an die Trinkwasseruntersuchung kann aufgrund mangelhafter Vorbereitung zu einer enormen Kostensteigerung führen.
Wir bieten Ihnen unsere langjährige Erfahrung an und stehen Ihnen in allen Fragen zur Seite.
Zu den nachfolgenden Begriffen stellen wir Informationen hinsichtlich der Trinkwasseruntersuchung zur Verfügung. Fragen und Anregungen nehmen wir gerne persönlich entgegen, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine eMail.
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