Die Probenahme und die Untersuchungsergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Dabei müssen im Prüfbericht folgende Angaben zur Probenahme zusätzlich zu den nach DIN EN ISO 1702510 geforderten enthalten sein:
Die Prüfberichte der Trinkwasseruntersuchung sind für zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt und den anderen zuständigen Behörden vorzuweisen.
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